Geschäftsbedingungen für Lokale
Entwurf, Stand 2. September 2026. Vor der Pilotphase juristisch geprüft; bis dahin gilt dieser Text als Absichtserklärung, nicht als Vertrag.
1. Geltung
Diese Bedingungen gelten zwischen Paylash und dem Lokal (Unternehmer im Sinne des UGB). Sie gelten nicht für Gäste; für Gäste gilt der Datenschutzhinweis auf der Bezahlseite. Ein Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz besteht im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern nicht.
2. Leistung
Paylash stellt dem Lokal eine Bezahlseite für Gäste, Aufsteller mit NFC und QR-Code sowie einen Verwaltungsbereich zur Verfügung. Paylash liest offene Rechnungen aus dem Kassensystem des Lokals und bucht bezahlte Beträge dorthin zurück. Der Beleg kommt aus der Kasse des Lokals. Paylash ist kein Kassensystem und ersetzt keine Registrierkasse.
3. Geldfluss und Rolle von Stripe
Zahlungen der Gäste wickelt Stripe Payments Europe Ltd. als Zahlungsdienstleister ab. Das Lokal schließt dafür einen eigenen Vertrag mit Stripe (Connected Account) und erhält die Beträge direkt von Stripe auf sein Konto. Paylash hält zu keinem Zeitpunkt Gelder des Lokals oder der Gäste und erbringt keinen Zahlungsdienst. Paylash vermittelt die Zahlung technisch und zieht die vereinbarte Gebühr über Stripe ein. Die Kartengebühren rechnet Stripe gegenüber Paylash ab, nicht gegenüber dem Lokal; das Lokal sieht daher nur die eine Gebühr aus Punkt 4. Die Auszahlung an das Lokal steuert Stripe, im Normalfall wöchentlich. Verzögerungen bei Stripe, etwa während einer Identitätsprüfung, liegen außerhalb des Einflussbereichs von Paylash.
4. Preis
Paylash kostet 2,9 % zuzüglich 0,25 € pro erfolgreicher Zahlung, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Darin enthalten sind die Kartengebühren, auch bei Karten aus dem Ausland. Auf Trinkgeld fällt keine Paylash-Gebühr an. Es gibt keine Grundgebühr, keine Einrichtungsgebühr und keine Kosten für Aufsteller. Ohne Zahlungen entstehen keine Kosten. Pilotlokale in Wien zahlen in den ersten drei Monaten ab Freischaltung keine Paylash-Gebühr.
5. Erstattungen
Das Lokal stößt Erstattungen im Verwaltungsbereich an. Erstattet wird auf dasselbe Zahlungsmittel, mit dem gezahlt wurde. Die Gebühr aus Punkt 4 erstattet Paylash anteilig mit, das Lokal trägt sie bei einer Erstattung also nicht. Die Kartengebühren, die Stripe bereits einbehalten hat, gibt Stripe nicht zurück; diesen Teil trägt Paylash. Eine Erstattung setzt voraus, dass auf dem Stripe-Konto des Lokals Guthaben vorhanden ist.
6. Rückbuchungen und Anfechtungen
Ficht ein Gast eine Kartenzahlung bei seiner Bank an, zieht Stripe den strittigen Betrag zunächst vom Konto des Lokals ab. Paylash trägt die Anfechtungsgebühren und übernimmt den Betrag, wenn die Anfechtung trotz ordnungsgemäßer Leistung verloren geht und das Lokal die angeforderten Nachweise fristgerecht liefert. Das Lokal wirkt dabei mit: es liefert auf Anfrage binnen fünf Werktagen Angaben zum Vorgang, etwa Tisch, Positionen und Uhrzeit. Kommt das Lokal dieser Mitwirkung nicht nach, trägt es den Betrag selbst. Nicht übernommen werden Anfechtungen, die auf einer nicht erbrachten oder mangelhaften Leistung des Lokals beruhen.
7. Keine Deckung bei nicht bezahlten Rechnungen
Verlässt ein Gast das Lokal, ohne über Paylash oder auf anderem Weg zu zahlen, ist das kein Fall für Paylash. Paylash sagt keine Deckung für nicht bezahlte Rechnungen zu und leistet dafür keinen Ersatz. Das ist eine bewusste Entscheidung: eine solche Zusage wäre bei unserer Gebühr nicht seriös finanzierbar, und eine Zusage, die im Ernstfall gedeckelt wird, ist keine.
8. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft unbefristet und kann von beiden Seiten jederzeit zum Monatsende gekündigt werden, per E-Mail an hallo@paylash.at oder im Verwaltungsbereich. Nach der Kündigung schaltet Paylash die Aufsteller ab; bereits gebuchte Zahlungen bleiben in der Kasse des Lokals.
9. Pflichten des Lokals
Das Lokal betreibt eine Registrierkasse nach der Registrierkassensicherheitsverordnung und stellt Belege aus. Es hält seine Kassendaten bei Paylash aktuell, prüft Buchungen im Verwaltungsbereich und gibt Gästen auf Wunsch einen Papierbeleg. Das Lokal räumt Paylash den Zugriff auf sein Kassensystem ein, soweit er für Lesen und Buchen nötig ist, und entzieht ihn bei Vertragsende.
10. Verfügbarkeit und Störungen
Antwortet die Kasse nicht oder ist Paylash gestört, zeigt die Bezahlseite den Gästen an, beim Service zu zahlen. Es entsteht kein halber Zustand: Paylash bucht nur, was bezahlt wurde, und zeigt nur, was gebucht werden kann. Paylash meldet Störungen im Verwaltungsbereich und per E-Mail.
11. Trinkgeld
Trinkgeld, das Gäste über Paylash geben, gehört dem Team des Lokals. Paylash weist es in der Abrechnung getrennt aus. Für die Weitergabe an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die steuerliche Behandlung ist das Lokal verantwortlich.
12. Haftung
Paylash haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Paylash nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf die Gebühren der letzten zwölf Monate. Paylash haftet nicht für Ausfälle des Kassensystems, von Stripe oder des Internetzugangs im Lokal und nicht für entgangenen Gewinn.
13. Datenschutz
Paylash verarbeitet personenbezogene Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung. Für die Daten, die aus der Kasse des Lokals stammen, also die offenen Rechnungen mit Positionen und Beträgen, ist das Lokal Verantwortlicher und Paylash Auftragsverarbeiter; dafür schließen beide eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO, die dieser Vereinbarung als Anlage beiliegt. Für die Daten, deren Zwecke und Mittel Paylash selbst bestimmt, etwa den Sitzungswert der Gastseite, die freiwillige Belegmailadresse und die Missbrauchsbremsen, ist Paylash eigener Verantwortlicher. Die Zahlungsabwicklung verantwortet Stripe eigenständig. Welche Verarbeitung in welche Rolle fällt, steht im Datenschutzhinweis auf paylash.at. Das Lokal informiert seine Gäste über den Einsatz von Paylash, etwa durch den Aufsteller am Tisch.
14. Änderungen und Recht
Änderungen dieser Bedingungen kündigt Paylash mindestens vier Wochen vorher per E-Mail an. Widerspricht das Lokal nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Wien.
Werde Pilotlokal in Wien.
Wir starten mit einer Handvoll Lokale und richten alles gemeinsam ein. Du zahlst drei Monate nichts und sagst uns dafür ehrlich, was fehlt.
Pilotlokal werden