Am Tisch
Trinkgeld, ohne dass jemand fragen muss
Der Gast sieht ein Feld und tippt einmal. Vorgewählt ist nichts. Auf das Trinkgeld nehmen wir keine Gebühr.

Auf Trinkgeld nehmen wir keine Gebühr. Kein Prozent, kein Cent.
Wie sich unser Preis rechnetWas im Trinkgeldfeld steht
Vier Arten zu tippen, gleich groß nebeneinander. Ausgewählt ist Ohne, sobald das Feld erscheint. Wer nichts geben will, klickt nichts weg.
Ohne
Steht vorn und ist ausgewählt. Es gibt keinen Betrag, den der Gast erst loswerden muss.
Vorschläge in Prozent
Ein bis vier Werte, die du selbst einstellst. Ohne eigene Einstellung stehen 5, 10 und 15 Prozent da.
Aufrunden
Auf den nächsten vollen Euro. Aus 28,40 € werden 29,00 €. Ist der Betrag schon glatt, kommt nichts dazu.
Eigener Betrag
Der Gast tippt eine Zahl ein. Kein Anteil, kein Vorschlag, sein Betrag.
Was eine Zahlung mit Trinkgeld kostet
Ein Gast zahlt 28,00 € und legt 2,00 € Trinkgeld dazu. Unsere Gebühr läuft allein auf die Rechnung.
- Rechnung
- 28,00 €
- Trinkgeld
- 2,00 €
- Unsere Gebühr
- 1,06 €
- Auf dein Konto
- 28,94 €
2,9 Prozent plus 0,25 € je Zahlung, gerechnet auf den Rechnungsbetrag. Ohne das Trinkgeld wäre die Gebühr dieselbe. Diese Zahl ist ein Einführungspreis für die ersten Lokale, und wir sagen das dazu, statt es später still zu ändern.
Was wir nicht tun
Womit gedrängt wird
- Ein Betrag ist schon ausgewählt, und wer weniger geben will, klickt ihn weg.
- Der niedrigste Vorschlag steht klein, der höchste groß.
- Eine Servicepauschale steht auf der Rechnung und sieht aus wie Trinkgeld.
Wie es bei uns läuft
- Ohne steht vorn und ist ausgewählt. Wer nichts gibt, klickt nichts weg.
- Alle Felder sind gleich groß, und welche Vorschläge darin stehen, bestimmst du.
- Eine Servicepauschale bieten wir nicht an. Sie ist kein Trinkgeld.
Rechtslage seit 1. Jänner 2026
- 3 Jahre
- rückwirkendes Auskunftsrecht über bargeldloses Trinkgeld
- 65 €
- Trinkgeldpauschale im Monat, Gastronomie mit Inkasso
Mitarbeiter können schriftlich verlangen, die Gesamtsumme der bargeldlosen Trinkgelder und den Aufteilungsschlüssel zu erfahren. Das steht in Paragraf 2j AVRAG. Die Pauschale steht in Paragraf 44 Absatz 3 ASVG und läuft über deine Lohnverrechnung. Beides ist Gesetz, keine Leistung von uns.
Was in der Auswertung steht
Nach der Schicht
Der Nachweis entsteht nebenbei
Jede Zahlung über Paylash trägt ihr Trinkgeld getrennt vom Umsatz. Im Dashboard steht die Summe je Tag und Tisch, daneben liegt der Knopf für die Datei.
- Je Tag und Tisch, solange die Kasse uns keine Kellner mitliefert.
- Als CSV, die deine Lohnverrechnung öffnen kann.
- Voll erstattete Zahlungen fallen heraus. Bei einer Teilerstattung bleibt das Trinkgeld stehen, zurück ging der Rechnungsanteil.
- In der Liste stehen Tag, Tisch und Summe. Namen stehen nicht darin.
Wo wir an Grenzen stoßen
Was hier fehlt, fehlt mit Absicht. Wir sagen es lieber jetzt als nach deiner ersten Auskunft.
Der Export reicht 365 Tage zurück
Das Auskunftsrecht reicht drei Jahre. Wer heute startet, sammelt ab dem ersten Tag, die längere Datei steht noch aus.
Den Aufteilungsschlüssel liefern wir nicht
Wer im Team welchen Anteil bekommt, entscheidet dein Lokal. Wir halten die Summen fest, den Schlüssel nicht.
Zur Pauschale beraten wir nicht
Die 65 € laufen über deine Lohnverrechnung. Wir rechnen sie nicht und geben dazu keinen Rat.
Ob digital mehr zusammenkommt, wissen wir nicht
Wir haben noch kein Lokal im Echtbetrieb. Eine Steigerung schreiben wir erst hin, wenn wir sie bei dir gemessen haben.
Fragen zum Trinkgeld
Was auf dieser Seite noch offen bleibt.
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Auswertung
Umsatz, Trinkgeld, Zahlungen. Als Zahl im Dashboard und als Datei für die Buchhaltung.
Rechnung teilen
Vier Wege: nach Sachen, nach Betrag, nach Köpfen oder alles. Jeder zahlt, was er will.
Serviceansicht
Welcher Tisch hat wie viel offen, wo hakt es, wo muss jemand hin.

Trinkgeld ohne Abzug ausprobieren
Wir starten mit wenigen Lokalen in Wien. Aufsteller, Kassenanbindung und die Trinkgeldauswertung sind dabei, ohne Grundgebühr.