Ratgeber

Die Trinkgeldpauschale ab 2026

Seit 1. Jänner 2026 gelten österreichweit einheitliche Pauschalen für die Sozialversicherung. Hier stehen die Beträge, was sie bedeuten und wann ein Opting-out möglich ist. Mit Quelle, damit du es nachlesen kannst.

Die Beträge

Die Pauschale ist ein Monatsbetrag je Dienstnehmerin und Dienstnehmer. Sie steigt gestaffelt bis 2028. Ab 2029 wird sie jährlich mit der Aufwertungszahl valorisiert.

Trinkgeldpauschale je Person und Monat, gültig ab 1. Jänner 2026
Gruppe202620272028
Mit Inkasso65,00 €85,00 €100,00 €
Ohne Inkasso45,00 €45,00 €50,00 €
Lehrlinge und Pflichtpraktikanten20,00 €20,00 €25,00 €

Quelle: WKO, Neuregelung Trinkgeldpauschale ab 01.01.2026, abgerufen am 4. September 2026.

Bei ohne Inkasso und bei Lehrlingen bleibt der Betrag 2027 gleich. Nur mit Inkasso steigt jedes Jahr.

Was die Pauschale wirklich bedeutet

Ein verbreitetes Missverständnis: Die 65 Euro werden nicht an die Gesundheitskasse überwiesen. Die Pauschale ist die Grundlage, auf der die Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden, für Dienstgeber und Dienstnehmer. Das Gesetz nennt die Werte ausdrücklich Maximalbeträge.

„Die festgelegten Pauschalbeträge sind Maximalbeträge und sind jährlich, erstmals mit 1. Jänner 2029, mit der Aufwertungszahl zu vervielfachen.“

§ 44 Abs 3 ASVG

Mit oder ohne Inkasso

Die Unterscheidung entscheidet über die Höhe. Eine Definition der beiden Begriffe steht weder in den Erläuterungen der Gesundheitskasse noch auf den Seiten der Wirtschaftskammer, die hier verlinkt sind. Wer bei der Einordnung unsicher ist, klärt sie mit der Lohnverrechnung oder der Wirtschaftskammer, bevor abgerechnet wird.

Einkommensteuer

Trinkgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist nach § 3 Abs 1 Z 16a EStG von der Einkommensteuer befreit, wenn es ortsüblich ist, von dritter Seite kommt, freiwillig gegeben wird und kein Rechtsanspruch darauf besteht. Untersagt ein Kollektivvertrag die Annahme, gilt die Befreiung nicht. Die Pauschale betrifft die Sozialversicherung, nicht die Einkommensteuer. Beides wird oft verwechselt.

Wann ein Opting-out möglich ist

Liegen die tatsächlichen Trinkgelder im Beitragszeitraum unter der Hälfte der Pauschale, kann statt der Pauschale der echte Betrag angesetzt werden. Dann müssen die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Trinkgelder aufzeichnen.

  • Gar kein Trinkgeld

    Dann sind die Pauschalen nicht anzusetzen. Nachweis über ein Trinkgeldannahmeverbot oder über Aufzeichnungen mit Bestätigung der Person.

  • Weniger als die Hälfte

    Liegen die tatsächlichen Trinkgelder unter der halben Pauschale, werden sie aufgezeichnet und der Beitragsberechnung zugrunde gelegt.

  • Die Grenze ist gesetzt

    Maßgeblich ist die Hälfte des festgesetzten Betrags, nicht ein selbst gewählter Wert.

Quelle: WKO, Neuregelung Trinkgeldpauschale ab 01.01.2026, abgerufen am 4. September 2026.

Was Paylash dazu beiträgt

Trinkgeld, das über Paylash fließt, ist erfasst: je Zahlung, summiert nach Tag und Tisch. Das ist eine Zahl, die du sonst schätzen müsstest. Sie ersetzt keine Aufzeichnung nach der Opting-out-Regel, weil Bargeld fehlt und weil in der Liste keine Namen stehen.

  • Der Gast wählt das Trinkgeld beim Zahlen selbst.
  • Auf Trinkgeld fällt bei Paylash keine Gebühr an.
  • Die Summen je Tag und Tisch gibt es als CSV für die Lohnverrechnung.
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